MACH hat mit dem Bund eine neue Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung gibt MACH Kunden im Bundesbereich die Möglichkeit, MACH Software und Dienstleistungen zu rabattierten Konditionen sowie ohne gesonderte Ausschreibung zu beschaffen. Oberste Bundesbehörden und unmittelbare Bundesbehörden können, sofern sie auf der erweiterten Bedarfsträgerliste stehen, auf diese Rahmenvereinbarung aufsetzen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insgesamt ein Volumen von 25 Millionen Euro.
Neu dabei: MACH live! Selfservices
MACH Bundeskunden können über den Rahmenvertrag nun auch die neuen Selfservices von MACH beziehen, die das mobile Arbeiten in Verwaltungen unterstützen und Gelegenheitsnutzer:innen in die Verwaltungsprozesse integrieren. Verfügbar ist zunächst die neue Lösung MACHlive! meineRechnung. Anwender:innen der MACH Software prüfen mit dem mobilen Selfservice elektronische Rechnungen unkompliziert und barrierefrei auch von unterwegs oder aus dem Homeoffice. Um die Selfservice-Komponente nutzen zu können, ist das zentrale Anmeldeverfahren MACH Access Management mit von der Partie. Zudem stehen demnächst zusätzliche Selfservices bereit. Weitere Lizenzen werden voraussichtlich in den nachfolgenden Rahmenvertrag aufgenommen.