Digitalisierung als Voraussetzung der Automatisierung
Aber für die Automatisierung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Produktmanager Stefan Deterling erklärt: „Zunächst ist die Digitalisierung von Daten und Prozessen erforderlich. Solche Daten können beispielsweise in E-Akten oder ERP-Systemen bereitgestellt werden.“ Bei der Digitalisierung von Prozessen hat sich die grafische Spezifikationssprache BPMN 2.0 als Standard zur Modellierung und Ausführung von Geschäftsprozessen etabliert. Darauf aufbauend kann die regelbasierte Automatisierung erfolgen. Dazu gehören entsprechende Expertensysteme (Business Rule Engine – BRE), die Entscheidungen vordefinieren. Die neue Lösung MACH live! smartDecision greift schließlich auf die Daten des Beschaffungs- und Rechnungsprozesses in der MACH Software zu. Stefan Deterling erläutert: „Auf Basis der Daten, beispielsweise einer Bedarfsanforderung, einer Bestellung oder Eingangsrechnung, werden Geschäftsregeln für von Maschinen lesbare Regelwerke festgelegt.“
Die Ergebnisse führen dann zur Laufweg-Steuerung oder der Lane-Belegung, also der Zuweisung von Rollen. Die automatisierte Laufweg-Steuerung kann beispielsweise festlegen, wer Entscheidungen fällt. Bei der Prozessdefinition können die Ergebnisse der ursprünglichen Prüfung im weiteren Verlauf immer wieder genutzt werden. Auch das Erstellen von Entscheidungstabellen hilft bei der Automatisierung. Übersteigt ein Betrag die Entscheidungskompetenz von Teamleiter:innen, müssen die Abteilungsleiter:innen die Bestellung abzeichnen. Bei der E-Rechnung helfen sie, die automatische Lane-Belegung beim Rechnungseingang und der Validierung zu gewährleisten. Für Stefan Deterling liegen die Vorteile automatisierter Prozesse klar auf der Hand: „Einfachheit, Anpassbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Konformität. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, also die Revisionssicherheit, wird durch MACH live! smartDecision gewährleistet. Automatisierte Entscheidungen können lückenlos nachvollzogen werden.“