Die letzten Monate und Jahre drehte sich in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung viel um das Thema der E-Eingangsrechnung. Durch die bereits vor 6 Jahren verabschiedete EU-Richtlinie 2014/55, ergänzt um das E-Rechnungsgesetz sowie die E-Rechnungsverordnung des Bundes und die jeweiligen Landesgesetze, waren öffentliche Auftraggeber in ganz Deutschland unter Zugzwang, eine Lösung zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen einzuführen.
Nachdem dieses digitale Großprojekt nun zum größten Teil abgeschlossen ist, bleiben natürlich die Fragen offen, wie eigentlich E-Rechnungen entstehen und auch versendet werden. So beschrieb Tobias Adam, bereits am 10.12.2019, per Videobotschaft, dass nun der nächste große Schritt getan werden muss – den Versand von E-Rechnungen voranzutreiben. Zwar ist es auf Bundesebene sogar gesetzlich festgeschrieben, dass ab dem 27.11.2020 nahezu ausschließlich E-Rechnungen versendet werden dürfen, aber muss ein Gesetz immer die einzige Motivation sein?