Barrierefreie ERP-Software – einfach, leistungsstark und für alle Nutzergruppen
Weniger Barrieren mit MACH meinERP
Der kontinuierliche Abbau von Barrieren steht bei der Entwicklung neuer MACH Software besonders im Fokus. Um auch Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen einen Zugang zu unserer Software zu ermöglichen, orientiert sich die neue Version MACH meinERP an folgenden Vorgaben:
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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Kriterien)
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Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0
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Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
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ISO 9241-171:2008
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ETSI NORM EN 301 549
Erfüllen auch Sie die gesetzlichen Anforderungen zum Einsatz barrierefreier Software und binden Sie neue Nutzergruppen ein. Nutzen Sie MACH meinERP!
Die wesentlichen Weiterentwicklungen in MACH meinERP
Die Software ermöglicht allen Nutzergruppen einen schnellen und leichten Zugang in ein leistungsstarkes ERP-System.
Die Vorteile von MACH meinERP:
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Die moderne Oberfläche verbessert die Navigation und den Bedienkomfort wesentlich
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Hoher Barrierefreiheitsgrad für die leichte Integration weiterer Benutzergruppen in den Arbeitsprozess
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Spürbare Qualitäts- und Performancesteigerungen für eine effizientere Nutzung
Geprüfte Zugänglichkeit
Die neueste ERP-Lösung der MACH AG bietet geprüfte Zugänglichkeit. MACH meinERP erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit von Software für alle Nutzergruppen der öffentlichen Verwaltung gemäß Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) und Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Wir arbeiten kontinuierlich am weiteren Ausbau der Barrierefreiheit und sind stolz, dass unsere Software eine geprüfte gute Zugänglichkeit für verschiedene Nutzergruppen bietet.
Durch den Einsatz zugänglicher Software stellen wir sicher, dass unsere Produkte von allen Nutzergruppen uneingeschränkt eingesetzt werden können - unser Beitrag zu digitaler Teilhabe und Inklusion!
Entwickelt im Sinne der Barrierefreiheit
„Unsere ERP-Software wird laufend auf Usability und ihren Barrierefreiheitsgrad überprüft und optimiert. Das ist ein Plus für alle Anwendenden und die Qualität der Software. Das wir richtig toll vorangekommen sind, beweist unsere Zugänglichkeit und das Ergebnis unseres Barrierefreiheitstest im Frühjahr 2024!
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben!"
Carolin Frank, Produktmanagerin und Expertin Usability & Barrierefreiheit bei MACH
Gesetzliche Regelungen zum Einsatz barrierefreier Software
Häufige Fragen und unsere Antworten.
Welches EU Gesetz regelt den Einsatz barrierefreier Software für öffentliche Verwaltungen?
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist am 2. Dezember 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Das Gesetz gilt für die öffentliche Verwaltung. Sie unterlilegt der Pflicht, Webseiten, Apps, Intra- und Extranets sowie elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten (vgl. § 12a Absatz 1 BGG). Dies gilt auch für intern genutzte Apps, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Welche Standards gelten konkret für den Einsatz barrierefreier Software?
- Digitale Inhalte sind auffindbar, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust
- Es gelten die Anforderungen der harmonisierten EU-Norm 301 549
- Vorgaben für Leichte Sprache und Gebärdensprache
- Überwachung gemäß Durchsetzungsbeschluss ER 2018/1524
Was muss laut Gesetzestext BITV 2.0 barrierefrei sein?
Laut Gesetzestext der BITV2.0 §2 (1) müssen folgende Angebote, Anwendungen und Dienste barrierefrei gestaltet sein:
- Webseiten (Intra- und Internet)
- mobile Anwendungen
- elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe
- grafische Programmoberflächen
Was ist mit „elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe“ im Sinne des BITV2.0 gemeint?
Es sind Verfahren, die im Rahmen des Verwaltungshandelns intern oder extern angewandt werden und sich der Informations- und Kommunikationstechnik bedienen. Hierzu zählen insbesondere Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung. Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos und Audiodateien sind ebenso Bestandteile
Elektronische Vorgangsbearbeitung im Sinne dieser Verordnung (§2a (4)) meint die Unterstützung von Geschäftsprozessen und Verwaltungsabläufen durch die Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen unter anderem:
- Zuweisung und der Transport von Dokumenten an bearbeitende Personen
- Bearbeitung dieser Dokumente
- Darstellung von Prozessen, Organigrammen und Verantwortlichkeiten
- Terminplanung und
- Protokollierung.
Was zeichnet barrierefreie Software aus? Wie lauten die wichtigsten Anforderungen?
- Alle Inhalte (Menüs, Tabellen, Grafiken etc.) müssen für die Anwender:innen zugänglich sein.
- Über die Tastatur kann jede Stelle/Funktion erreicht werden; über die Überschriftenkennzeichnungen können Anwender:innen abkürzen und schnell zu den Inhalten springen.
- Deutlicher Fokus - Anwender:innen erkennen direkt, wo sie sich befinden und welche Schaltfläche gewählt wurde.
- Logischer, hierarchischer Aufbau der Software - d.h. Inhalte sind so aufzubereiten, dass sie ohne Informationsverlust in welcher Art auch immer ausgelesen werden können.
- Die Farben erfüllen die Kontrastanforderungen und alle Inhalte sind erkennbar.
- Für jeden Nicht-Text-Inhalt werden Alternativen in Textform angeboten.
- Beschriftungen, Labels, Überschriften – alle Inhalte sind für die Anwender:innen verständlich.
„Wir haben mit der barrierefreien Lösung MACH meinERP unsere digitalen Verwaltungsprozesse im Rechnungswesen modernisiert und ausgebaut. MACH hat uns als Digitalisierungspartner zuverlässig und flexibel unterstützt.“