Detektiv untersucht einen Fall mit einer Lupe
Mitarbeiter-Blog · Juri Bender · 21.06.21

Mythen der Barrierefreiheit

Wenn man über barrierefreie Software spricht, fallen Administrator:innen und Anwender:innen häufig spontan die Windows-Funktionen zur erleichterten Bedienung ein. Juri Bender bekämpft solche Mythen und erläutert, warum Barrierefreiheit mit den Windows-Funktionen noch nicht getan ist.

Wir bei MACH sind nicht nur Superheld:innen der Digitalisierung (die seit März 2020 maskiert agieren), sondern ebenfalls Mythenbekämpfer:innen. Heute geht es um Barrierefreiheit. Das Thema ist mittlerweile im Alltag angekommen. Nahezu jede:r kennt diesen Begriff. Im Bereich von digitalen Anwendungen führt er allerdings dazu, dass sich jede:r etwas anderes darunter vorstellt – bis hin zu Mythen, die sich hartnäckig unter den Anwender:innen halten und verbreiten. Es ist daher an der Zeit, einige Mythen aufzulösen.

Mythos: Meine Software ist barrierefrei, weil sie unter Windows läuft

Wenn man über barrierefreie Software spricht, fallen Administrator:innen und Anwender:innen häufig spontan die Windows-Funktionen zur erleichterten Bedienung ein. Tatsächlich helfen diese Funktionen auch bei möglichen Einschränkungen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Mit der Bildschirmlupe können sehschwache Benutzer:innen Bildschirmausschnitte vergrößern
  • mit der Sprachausgabe lassen sich die Elemente per Audio widergegeben
  • per Kontrast werden die Elemente differenziert ausgegeben.

„Barrierefreie Software ist etwas, das nicht ,von oben aufgestülpt' werden kann. Sie muss zu Beginn der Konzeption bereits als fester Bestandteil der Software mitgedacht werden.“

Juri Bender Vertriebsberater Kommunen

Anforderungen an barrierefreie Software

Zur Erfüllung der Anforderungen an eine barrierefreie Software reichen allerdings diese Funktionen nicht aus. Dazu muss die eigentliche Software barrierefrei konzipiert werden. Um dies zu erreichen, müssen potenzielle Nutzer:innen bereits in die Konzeption und Entwicklung der Software einbezogen werden.

  • Dabei gilt zu berücksichtigen, dass Funktionalität über Design steht und Farbe nicht das einzige Mittel zur Informationsübermittlung sein darf, z. B. in Form von roten Buttons oder Warnhinweisen.
  • Text und Layout sollten getrennt voneinander stehen, damit beispielsweise Text von Screenreadern ausgelesen und auf eine Braille-Zeile  ausgegeben werden kann. Daneben sollte zu jedem Nicht-Text-Inhalt eine Alternative in Textform angeboten werden. Am bekanntesten sind wohl Alt-Tags für Bilder.
  • Insbesondere in der Bewegung eingeschränkte Nutzer:innen tun sich schwer mit der Bedienung per Maus, daher sollten alle Funktionen einer barrierefreien Software über eine Tastatur steuerbar sein. 
  • Um visuelle Beeinträchtigungen auszugleichen, sollte die Bildschirmlupe allenfalls als Notlösung herhalten. Sie dient nur der Vergrößerung und hilft somit nicht bei anderen Beeinträchtigungen, wie z. B. einer Rot-Grün-Schwäche. Daher sollte hierbei bereits die Möglichkeit von Vergrößerungen, Invertierungen oder besonders kontrastreichen Darstellungen mitgedacht werden.

Barrierefreie Software ist also etwas, das nicht „von oben aufgestülpt“ werden kann. Sie muss zu Beginn der Konzeption bereits als fester Bestandteil der Software mitgedacht werden – mit den Windows-Funktionen zur erleichterten Bedienung ist es nicht getan.

Digitale Barrierefreiheit  - Problemlos zum anderen Ufer Mitarbeiter-Blog
#Barrierefreiheit #Fachwissen

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