Dass Menschen mit Behinderung ihren Alltag so barrierefrei wie möglich erleben, regeln zunehmend Gesetze auf europäischer und deutscher Ebene. Im öffentlichen Raum schreitet die Gestaltung barrierefreier Umgebungen voran, indem z. B. Rampen für Rollstuhlfahrer:innen oder taktile Leitstreifen für Sehbehinderte und Blinde eingerichtet werden – ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Doch nicht nur im Straßenverkehr müssen Barrieren abgebaut werden. Für Menschen mit Behinderung birgt auch die digitale Welt Hürden. Julia Schuppan, Stabsstellenleiterin für Unternehmenskommunikation der Lebenshilfe Erfurt, selbst schwerwiegend sehbehindert, sagt: „Wenn Software nicht auch für den Screenreader programmiert ist, bekomme ich keinen Zugang zu dem Programm.“
Die Gestaltung eines barrierefreien digitalen Zugangs bestimmt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bereits seit 2002. Deutsche öffentliche Stellen sind seit dem 23. Juni 2021 verpflichtet, ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur digitalen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung, barrierefrei zu gestalten.