Was Software und Anbieter leisten
Für die digitale Umsetzung der Prozesse greifen wir auf unsere bewährte MACH Software zurück und betten diese bei Bedarf in die erforderlichen Umgebungen (z. B. Portale oder Fachverfahren) ein. Der Einsatz einer Standard-Software für die digitale Abbildung eines größtmöglichen Teils von Verwaltungsprozessen verlangt:
- von dieser Lösung eine hohe Konfigurierbarkeit,
- vom Anbieter hohes Branchen-Know-how
- und bringt: reduzierte Aufwände in den Einführungsprojekten
- sowie Zukunftssicherheit durch die stetige Weiterentwicklung der Standardkomponenten.
Dabei arbeiten wir sehr eng mit unseren Kunden zusammen und stehen im ständigen Austausch, denn keiner kennt die Prozesse und Anforderungen so gut wie sie. Insofern begrüßen wir in Bezug auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die starke Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Denn letztendlich sind sie die Kunden der Verwaltung, die es zu erreichen gilt.