Mit der am 7. September veröffentlichten Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes sind viele Fragen für die Bundesbehörden zur fristgerechten Einführung der E-Rechnung in Deutschland geklärt worden – der Rahmen ist gesetzt. Vor diesem Hintergrund erfolgte nun die Unterzeichnung der erforderlichen Verträge zur Einführung der MACH E-Rechnung im Ressort des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Im nächsten Schritt geht es an die Realisierung und den Roll-Out in den Bundesbehörden des BMI. Dabei stehen zwei ambitionierte Ziele im Vordergrund:
- zum einen die Anbindung des vom IT-Planungsrat initiierten E-Rechnungsstandards XRechnung
- sowie die Nutzung des zentralen E-Rechnungsportals des Bundes.