Wir nehmen Sie mit auf eine Zeitreise
Heute möchten wir Sie auf eine kleine Zeitreise mitnehmen. Eine Reise, auf der wir bis heute wichtige Meilensteine der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung erreicht haben. Dabei wollen wir uns auf dem Erreichten keinesfalls ausruhen, sondern auch nach vorne schauen. Doch zunächst zu uns. Wir, das sind Stefan Deterling, Produktmanager für ECM und E-Rechnung sowie Jonas Edler, Senior-Vertriebsberater und Produktexperte für E-Rechnung und Selfservices bei der MACH AG. Nun heißt es anschnallen, zurücklehnen und die Reise genießen.
Als Grundlage für die E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung, kann die EU-Richtlinie 2014/55/EU betrachtet werden. Diese wurde bereits vor 5 Jahren mit dem klaren Ziel verabschiedet, die Vielzahl der verschiedenen elektronischen Rechnungsformate in Europa zu vereinheitlichen und somit Handelshemmnisse, Rechtsunsicherheiten und Betriebskosten abzubauen. Die Richtlinie definierte die Marschroute für die gesamte öffentliche Verwaltung Europas.
In Deutschland folgte daraufhin, bezogen auf die Veröffentlichungen von Gesetzen und Normen, ein wahrer Dauerlauf, der jeden Marathon in den Schatten stellt. Bestärkt durch den Föderalismus erschienen nicht nur Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, sondern je Bundesland. Anhand all dieser rechtlichen Dokumente wurde schnell klar, dass Bundesbehörden bis zum 27.11.2018 bzw. zum 27.11.2019 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können müssen. Öffentliche Einrichtungen der Länder und Kommunen hatten zumeist Zeit bis zum 18.04.2020.