Einfach liegen lassen reicht nicht
Aufgrund des rasanten digitalen Wandels bedeutet „aufbewahren“ jedoch weit mehr als „nicht löschen”. Das Schriftgut muss in dieser Zeit lesbar, nutzbar, unverfälscht, vollständig und sicher aufbewahrt werden. Diese Liste von Adjektiven hat es in sich: Schließen die Sachbearbeiter:innen mit einem Geschäftsvorfall auch die zugehörige Akte bzw. den Vorgang ab, sorgt MACH E-Verwaltung für den Schreibschutz. Damit ist unverfälscht erledigt. Vollständig sind die Akten und Vorgänge hoffentlich von selbst, indem die Dokumente bereits im Rahmen der Veraktung am richtigen Platz landen. Für sicher sorgen Berechtigungs- und Datensicherungskonzept.
Knackiger wird es bei lesbar und nutzbar: Wer garantiert, dass man eine Excel-Datei in 50 Jahren lesen und die enthaltenen Formeln nutzen kann? Denkt man das weiter, könnte man sogar auf die Ideen kommen, Software und zugehörige Hardware in den Keller zu stellen und regelmäßig zu prüfen, ob sie noch funktionieren?