Mit MACH auf sicheren Gleisen fahren - Die Neuregelung des § 2b UStG
News · 25.10.22

Höchste Eisen­bahn! Neu­rege­lung des § 2b UStG

Haben Sie sich bereits mit der Neuregelung des §2b UstG auseinandergesetzt? Wenn nicht, heißt es jetzt: „Höchste Eisenbahn!“ Für Ihren schnellen Einstieg in die Thematik liefert unser Expertisepapier klare Antworten auf die 10 häufigsten Fragen.

Der § 2b UStG passt die Anforderungen an die öffentliche Hand an die geltenden Regeln für privatwirtschaftliche Unternehmen an. Die verlängerte Übergangsfrist endet mit dem Jahr 2022, sodass der Paragraph effektiv ab 01.01.2023 in Kraft tritt.

Was hat es mit der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf sich? Warum wurde der § 2b UStG eingeführt– und was beinhaltet er? Welche Veränderungen bedeutet das für Ihre Behörde? Welche Anpassungen sind zu welchem Zeitpunkt fällig?

Damit Sie nicht den Anschluss(-Zug) verpassen, beantworten wir in unserem Expertisepapier die zehn häufigsten Fragen zum Thema § 2b UStG.

Expertisepapier

§ 2b UStG – mit klarem Fahrplan ans Ziel

Unsere Antworten auf die 10 häufigsten Fragen.
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Die Neuregelung des § 2b UStG erfordert einige Vorbereitungen

Mit moderner ERP-Software schneller zum Ziel

Die MACH Software bietet beste Möglichkeiten, die Anforderungen nach § 2b UStG umzusetzen.

Sie zeichnet sich durch objektspezifische (partielle) Berechnung und Buchung des Vorsteuerabzugs (beispielsweise auf Kostenstellen, Projekten, Feld "Umsatzsteuerbefreiung") aus. Dies ist ein wichtiger Baustein, um den Herausforderungen des § 2 UStG systemseitig zu begegnen, da die Funktionen der MACH Software hier beispielsweise eine sehr differenzierte Steuerung der Vorsteuerabzugsberechtigungen in den unterschiedlichen wirtschaftlichen und hoheitlichen Bereichen Ihrer Einrichtung ermöglichen und den jeweiligen Abzug automatisch vornehmen. Diese Funktionalität beinhaltet sowohl die Berechnung bei der Buchung der Belege als auch eine Nachberechnungsinformation (Bericht) nach Anpassung des Prozentsatzes durch die Finanzverwaltung
 

Ihr Zugbegleiter auf dem Weg zur Umsatzsteuervoranmeldung

Mit unserem neuen Serviceangebot MACH assist! Umsatzsteuer erhalten MACH Kunden schnell und unkompliziert Unterstützung durch erfahrene und qualifizierte Berater:innen. Das betrifft neben den Bereichen Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung und Auswertung auch die Übertragung via ELSTER, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuererklärung sowie die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung. Wir halten Sie auf dem Laufenden über Änderungen im Umsatzsteuerrecht und informieren Sie über Neuigkeiten in der MACH Software.
 

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Neuregelung des § 2b UStG

Die Neuregelung des § 2b im Umsatzsteuergesetz wirft viele Fragen auf, die nicht nur Kirchenverwaltungen betreffen. Martin Scholz, MACH Fachexperte für Finanzen, schafft Klarheit.