Der § 2b UStG passt die Anforderungen an die öffentliche Hand an die geltenden Regeln für privatwirtschaftliche Unternehmen an. Die verlängerte Übergangsfrist endet mit dem Jahr 2022, sodass der Paragraph effektiv ab 01.01.2023 in Kraft tritt.
Was hat es mit der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf sich? Warum wurde der § 2b UStG eingeführt– und was beinhaltet er? Welche Veränderungen bedeutet das für Ihre Behörde? Welche Anpassungen sind zu welchem Zeitpunkt fällig?
Damit Sie nicht den Anschluss(-Zug) verpassen, beantworten wir in unserem Expertisepapier die zehn häufigsten Fragen zum Thema § 2b UStG.