Once Only ersetzt den Behördengang durch eine digitale Interaktion
Behördengänge sollen in Deutschland flächendeckend und bei möglichst vielen Verwaltungsdiensten durch digitale Interaktion mit den Behörden ersetzt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür wurde im Jahr 2017 mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) geschaffen. Es legt fest, dass bis Ende des Jahres 2022 mindestens 575 Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen über Portale bereitzustellen sind und über einen Portalverbund den Bürgern und Unternehmen zugänglich gemacht werden. Im Rahmen dieses Portalverbunds ist die Idee des Once-Only-Prinzips verankert. Ziel dieses Prinzips ist es, dass von Bürgern und Unternehmen über das Portal an die Verwaltung übermittelte Daten nur einmalig angegeben werden müssen.