Im Fokus: 35 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes kommt nicht schnell genug voran: digitale Verwaltungsangebote stehen bisher nur in einzelnen Ländern zur Verfügung; in den Kommunen läuft die Digitalisierung eher schleppend. Für den IT-Planungsrat ist mittlerweile absehbar, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis zum Ende des Jahres nicht vollständig gelingen wird. Das zentrale politische Steuerungsgremium zur Digitalisierung der Verwaltung hat daher beschlossen, einzelne Verwaltungsleistungen mit besonderer Relevanz für Bürger:innen sowie Unternehmen zu priorisieren. Länder und Kommunen sollen sich bei der Entwicklung und Bereitstellung bis Ende 2022 auf 35 digitale Verwaltungsleistungen fokussieren, die wichtige Lebenslagen von Bürger:innen und Unternehmer:innen betreffen.