Die Verkündung des Registermodernisierungsgesetzes ist ein großer und wichtiger Schritt für die digitale öffentliche Verwaltung. Damit verbunden ist die Einführung und Verwendung einer unveränderbaren Identifikationsnummer, die es zukünftig ermöglicht, Verwaltungsdaten sicher und datenschutzkonform der richtigen Person zuzuordnen. Das Prinzip dahinter: Jede:r Bürger:in erhält mit der Geburt eine Steuer-ID, die jede:n unverwechselbar authentifiziert und von nun an als übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register gilt. Bürger:innen müssen bei Behördengängen so zukünftig die wichtigsten Dokumente, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde, nicht mehr analog mitführen, denn sie liegen bereits elektronisch im Register vor.
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Dieser Tage wurde das sogenannte Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Behördengänge werden sich dadurch zukünftig für Bürger:innen und Unternehmer:innen wesentlich vereinfachen und auch die Verwaltung selbst wird entlastet.
„Der Traum vom einfachen digitalen Behördengang könnte mit der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes endlich Realität werden.“
Mit dem Beschluss des Registermodernisierungsgesetzes beginnt nun der stufenweise Aufbau einer digitalen Architektur, die letztendlich eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes schaffen wird. Verwaltungen können auf dieser Basis das „Once-Only“-Prinzip verwirklichen. Das bedeutet, bereits gespeicherte Angaben und Nachweise müssen nicht bei jedem Amtsbesuch erneut vorgezeigt werden, sondern können von der Verwaltung mit der Steueridentifikationsnummer abgefragt und geprüft werden. Dies soll zum Beispiel für das Melderegister, Personenstandregister und das Fahrzeugregister gelten.
Einfache digitale Behördengänge
Der Traum vom einfachen digitalen Behördengang könnte mit der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes endlich Realität werden. Dabei vereinfacht das Vorgehen mit digitalen Registern die Behördengänge sowohl für die Bürger:innen als auch für die Verwaltungsbeamt:innen. Als Lösungspartner, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung zu begleiten und voranzutreiben, freuen wir uns über diesen wichtigen Schritt hin zu einem moderneren Umgang mit Daten in der öffentlichen Verwaltung. Hierbei geht es nicht nur darum, die Prozesse für die Bürger:innen effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten – die Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetz steht insgesamt für Fortschritt bei der Verwaltungsdigitalisierung. Auch wenn Bund, Ländern und Kommunen bis zum Jahr 2022 mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz noch einiges bevorsteht, zeigt sich, dass die Entwicklung voranschreitet. Insofern sind wir zuversichtlich, dass dieses Gesetz die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung weiter beschleunigen wird.
„Wir wünschen dem Bundesverwaltungsamt gutes Gelingen bei dieser wichtigen Aufgabe und werden unserem Kunden weiterhin mit allen Kräften zur Seite stehen.“
Wir freuen uns besonders, dass unser langjähriger Kunde, das Bundesverwaltungsamt (BVA) bei der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes eine zentrale Rolle einnehmen wird. Das BVA hat als Registermodernisierungsbehörde den Auftrag, die Identifikationsnummer und weitere Basisdaten an registerführende Stellen und andere berechtigte Behörden zu übermitteln. Zu den weiteren Aufgaben zählen u. a. die übergeordnete Steuerung von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität sowie die Prüfung der Zulässigkeit von Datenabrufen. Auch die technologische und methodische Modernisierung der Registerlandschaft wird zum Teil beim BVA liegen. Wir wünschen dem Bundesverwaltungsamt gutes Gelingen bei dieser wichtigen Aufgabe und werden unserem Kunden weiterhin mit allen Kräften zur Seite stehen.
Mit den besten Grüßen
Ihr Rolf Sahre