Im vergangenen Jahr wurde mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG ) die Grundlage für ein einheitliches Konzept geschaffen, um das digitale Leistungsangebot von Bund, Ländern und Kommunen in Zukunft unter einem Dach zusammenzuführen. Seitdem ist einiges passiert.
Im April dieses Jahres hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den Umsetzungskatalog mit den 575 Dienstleistungen vorgestellt, die bis zum Jahr 2022 digital abgebildet werden sollen. Dabei sind die beschriebenen Leistungen in 35 Leistungs- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet.
Der ambitionierte Zeitplan und die hohe Zahl der bereitzustellenden Verwaltungsleistungen erfordern eine arbeitsteilige Umsetzung. Über den koordinierenden IT-Planungsrat wurden daher im Sommer 2018 Verantwortlichkeiten zwischen den Bundesländern zu den Themenfeldern festgelegt. Ziel ist es, dass die für ein Themenfeld federführenden Bundesländer eine Konzeption zur Umsetzungsplanung erarbeiten und bereitstellen.