Ein Enterprise-Resource-Planning-System (ERP) ausschreiben...
...was zunächst einfach klingt, bedeutet für viele, gleich zwei Bücher mit je sieben Siegeln zu meistern. Wer das wiederum schafft, gewinnt die märchenhaften Sieben-Meilen-Stiefel, um in Sachen Effizienz und Effektivität voranzumarschieren. Denn: Die Einführung eines ERP-Systems kann dabei helfen, Arbeitsabläufe in der öffentlichen Verwaltung effizienter, flexibler und transparenter zu gestalten.
Doch erst die Arbeit, dann das Vergnügen: Bestehen keine Rahmenbeschaffungsvereinbarungen mit Bund oder Ländern, müssen öffentliche Verwaltungen die Beschaffung eines ERP-Systems ausschreiben. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir die Anwälte der WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH darum gebeten, die aktuelle Gesetzeslage sowie die wichtigsten vergaberechtlichen Grundsätze, relevante Gebote, Prinzipien und Regeln verständlich zusammenzustellen.